Vielfalt erhalten – Biokraftstoffe dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden

Man stärkt die Schwachen nicht, indem man die Starken schwächt. So naheliegend dies klingt, so schwer fällt es dem Europäischen Parlament offenbar, auf Pauschalurteile im Biokraftstoffbereich zu verzichten. Der Umweltausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung festgelegt, den Anteil herkömmlicher Biokraftstoffe im Straßenverkehr auf sechs Prozent zu begrenzen. Damit würde die Importabhängigkeit Europas zunehmen, Arbeitsplätze in Landwirtschaft und Industrie gefährdet und die Uhr bei der Energiewende im Verkehr zurückgedreht. Wirtschaftlich gefährlich und wissenschaftlich nicht haltbar ist die ebenfalls vorgesehene Einführung von verallgemeinernden Malus-Faktoren für vermeintliche Verdrängungseffekte (ILUC).

Ob die beabsichtigte Stärkung fortschrittlicher Kraftstoffe aus Alt- und Reststoffen gelingt, indem der mögliche Beitrag etablierter Kraftstoffe wie Bioethanol- oder Biodiesel künstlich begrenzt wird, ist nicht zuletzt aufgrund der limitierten Verfügbarkeit mehr als fraglich.

Siegfried Knecht, Vorstandsvorsitzender von aireg, sagte: „Der Verkehr wird seinen Klimaschutzbeitrag nur leisten können, wenn alle Rohstoff- und Technologieoptionen Entwicklungsräume erhalten. Besonders der Luftverkehr sucht seit Jahren aktiv nach wirtschaftlichen Anwendungen für nachhaltige Kraftstoffe. Durch eine künstliche Schlechterstellung ausgewählter Rohstoffe wird dieses Bemühen massiv behindert. Im Ergebnis würde so lediglich der Anteil fossiler Energieträger zementiert. Vielmehr muss sich die Energieversorgung in Zukunft weiter diversifizieren. Anbaubiomasse aus nachhaltiger Produktion muss dabei einen signifikant hohen Stellenwert haben.“

Ein positives Signal setzte denn auch Verkehrskommissarin Violeta Bulc bei der heutigen Vorstellung der Europäischen Energieunion mit Ihrer Aussage, alternative Kraftstoffe seien essentiell bei der Ausgestaltung des Energiebinnenmarktes. Die abschließende Entscheidung über die im Umweltausschuss verabschiedete Novelle der Richtlinien für Erneuerbare Energien und Kraftstoffqualität fällt voraussichtlich im April in der Abstimmung zwischen Parlament, Kommission und Europäischem Rat und sollte dort entscheidend korrigiert werden.