aireg e.V. begrüßt die Veröffentlichung des Entwurfes eines delegierten Rechtsaktes zur Festlegung klarer Regeln für die Produktion von nicht-biogener Energieträger. Die Klimaziele für den Luftverkehr sind nur zu erreichen, wenn ein rascher Markthochlauf dieser Energieträger gelingt. Für den Großteil der bereits heute zugelassenen Verfahren zur Produktion nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) wird Wasserstoff benötigt. Dies gilt insbesondere für sogenannte Power-to-Liquid (PtL) SAF und für den direkten Einsatz von Wasserstoff als Flugkraftstoff.
Grundsätzlich begrüßen wir die Klarstellung der Kriterien für Zusätzlichkeit und Gleichzeitigkeit des Stromes. Gleichzeitig sehen wir, dass sich eine starke Konkurrenz aus verschiedensten Sektoren für erneuerbar produzierten Strom entwickeln wird. Wir setzen uns dafür ein, dass die Entwicklung von fortschrittlichen und unter weiteren Nachhaltigkeitsaspekten vorteilhaften Technologien und Produkten schnell voranschreiten kann. Strenge Kriterien schränken die Realisierbarkeit erster, innovativer Projekte stark ein. Ähnlich wie für die E-Mobilität im Straßenverkehr ist eine Übergangsphase unverzichtbar, in der sich entsprechende Technologien entwickeln können. Ein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb ist mit den aktuellen Kriterien nach Ende der vorgesehenen Übergangsphase in 2027 nicht möglich. Die Übergangsphase sollte eine technologische Entwicklung ermöglichen, die einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb auch nach ihrem Ende sicherstellt. Damit dies erreicht wird, empfehlen wir eine Ausweitung der Übergangsphase auf mindestens zehn Jahre vor. Alternativ sollte es eine Ausnahmeregelung für die Herstellung von Flugkraftstoffen geben.
Kriterium der Zusätzlichkeit:
Die Initiative ReFuelEU sieht für 2030 eine Beimischung von 0,7 % PtL-SAF zum europäischen Flugkraftstoffverbrauch vor, dies entspricht etwa 370 000 t PtL-SAF. Gleichzeitig plant Deutschland bereits in 2025 einen Beimischungsanteil von 0,5 % PtL-SAF, bezogen auf den deutschen Flugkraftstoffverbrauch. Damit müssten alleine in Deutschland in weniger als drei Jahren 50 000 t PtL SAF zur Verfügung stehen. Hierfür müssen große Mengen erneuerbar produzierten Stroms und Wasserstoffes bereitgestellt werden. Dazu sollten möglichst günstige Standorte für die Produktion erneuerbaren Stroms genutzt werden können. Derzeit ist die Nutzung von Strom aus benachbarten Gebotszonen nur dann möglich, wenn das Preisniveau dort im Day-Ahead-Markt für den jeweiligen Anrechnungszeitpunkt höher oder gleich dem in der Gebotszone der Elektrolyse ist. Damit ist der Bezug von Strom im Wesentlichen auf die Gebotszone beschränkt, in der auch die nicht-biogene Energieträger produziert werden, beschränkt. Auch vor dem Hintergrund langer Planungs- und Genehmigungsverfahren für neue Projekte muss die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Erzeugungsanlagen frühzeitig und langfristig sichergestellt sein. Deshalb sollte ein wirtschaftlicher Strombezug auch aus anderen Gebotszonen als der des Produktionsstandortes ermöglicht werden.
Kriterium der Gleichzeitigkeit
Nach der Übergangsphase müssen Stromproduktion und –verbrauch innerhalb derselben Stunde erfolgen. Dies führt dazu, dass eine kontinuierliche Produktion nicht sichergestellt werden kann. Bisherige Technologie zur Produktion von PtL Kraftstoffen ist aber vor allem auf eine kontinuierliche Produktion ausgelegt. Auch deshalb setzen wir uns für eine Ausweitung der Übergangsphase ein, um
technologische Entwicklungen für eine flexiblere SAF Produktion zu ermöglichen. Im aktuellen Entwurf kann vom Kriterium der Zeitgleichheit abgewichen werden, wenn der Day-Ahead Clearingpreis eine feste Grenze unterschreitet. Aktuell liegen die Preise jedoch deutlich über diesem Wert. Eine Flexibilisierung oder Preisabhängigkeit dieser Grenze könnte einen schnellen Hochlauf der Produktion begünstigen.
aireg e.V. begrüßt die Veröffentlichung des Entwurfes eines delegierten Rechtsaktes zur Festlegung klarer Regeln für die Produktion von nicht-biogener Energieträger
11. Juli 2022
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